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   OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2009 - 11 B 19.08   

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OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2009 - 11 B 19.08 (https://dejure.org/2009,7531)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.02.2009 - 11 B 19.08 (https://dejure.org/2009,7531)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 11 B 19.08 (https://dejure.org/2009,7531)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Stilllegungsanordnung und Beseitigungsanordnung bzgl. einer Anlage zur Lagerung und Behandlung von Autowracks; Definition des "Autowracks" im Hinblick auf die Entsorgung oder Verwertung von nicht mehr als Fahrzeug genutzten Altautos; ...

  • Judicialis

    BImSchG § 4; ; BImSchG § ... 4 Abs. 1; ; BImSchG § 20 Abs. 2; ; 4. BImSchV 1999 § 1; ; 4. BImSchV 1999 § 1 Abs. 1; ; 4. BImSchV 1999 § 1 Abs. 1 Satz 1; ; 4. BImSchV 1999 § 1 Abs. 1 Satz 2; ; 4. BImSchV 1999 § 1 Abs. 1 Satz 3; ; 4. BImSchV 1999 § 2; ; 4. BImSchV 1999 Nr. 8.9 Spalte 2; ; Krw-/AbfG § 3; ; Krw-/AbfG § 3 Abs. 1 Satz 2; ; Krw-/AbfG § 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; ; VwGO § 173; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 1; ; GebG Bbg § 1; ; GebG Bbg § 2 Abs. 1; ; GebG Bbg § 13; ; GebG Bbg § 15 Abs. 3; ; AbfG 1986 § 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Stilllegungsanordnung und Beseitigungsanordnung bzgl. einer Anlage zur Lagerung und Behandlung von Autowracks; Definition des "Autowracks" im Hinblick auf die Entsorgung oder Verwertung von nicht mehr als Fahrzeug genutzten Altautos; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 100.79

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung auf Beseitigung einer Abfallbeseitigungsanlage -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2009 - 11 B 19.08
    Der Begriff der "Lagerung" im Sinne der Nr. 8.9 Spalte 2 des Anhangs der 4. BImSchV 1999 umfasst auch die vorübergehende oder Zwischenlagerung mit dem Ziel späterer Verwertung oder Beseitigung (i.d.S. zur Vorgängervorschrift § 5 Abs. 1 AbfG: BVerwG, Urteil v. 1. Dezember 1982 - 7 C 100.79 -, zit. nach juris Rn 13), und eine "Behandlung" ist jedes mechanische, physikalische oder chemische Einwirken auf ein Autowrack.

    Dass das Betriebsgelände daneben und sogar in erster Linie für das Autohaus und den diesem angeschlossenen Werkstattbetrieb genutzt wurde, steht dem nicht entgegen (in diesem Sinne BVerwG, Urteil v. 1. Dezember 1982 - 7 C 100.79 -, zitiert nach juris Rn. 13: Autowrackplatz, der auf dem Gelände eines Schrottlagerplatzes betrieben wurde:).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.1998 - 10 S 1741/98

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Anlage ab einer bestimmten Anlagengröße

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2009 - 11 B 19.08
    Maßgeblich ist danach also nicht die tatsächlich genutzte, sondern die mögliche Nutzung (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 16. Oktober 1998 - 10 S 1741/98 -, NVwZ 1999, 552 f., hier zit. nach juris Rn 4 f.; Ludwig, in: Feldhaus, BImSchG, § 1 4. BImSchV Rn 11).

    Hier hatte der Kläger schon ausweislich der vom Verwertungsbetrieb jeweils abgeholten Anzahl von Autowracks jedenfalls seit Januar 1999 die Möglichkeit, seinen Betrieb (auch) für die Lagerung und Behandlung von mehr als vier Autowracks zu nutzen; irgendeine den Kläger bindende rechtliche Beschränkung etwa durch eine Selbstverpflichtung gegenüber der zuständigen Behörde oder durch eine einschränkende Regelung der erteilten Baugenehmigung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 16. Oktober 1998 - 10 S 1741/98 -, NVwZ 1999, 552 f., hier zit. nach juris Rn 4 f.) hat der Kläger weder vorgetragen noch ist eine solche sonst ersichtlich.

  • VGH Hessen, 16.01.1990 - 3 TH 155/90

    Abfallentsorgungsanlage - Zwischenlagern und Pressen von Autowracks

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2009 - 11 B 19.08
    Eine Behandlung in diesem Sinne waren auch jeder Ausbau von Teilen (wie z.B. von Rädern oder Batterien) und das Ablassen von Flüssigkeiten (i.d.S. zur Vorgängervorschrift § 5 Abs. 1 AbfG: HessVGH, Beschluss v. 16. Januar 1990 - 3 TH 155/90, DÖV 1990, 531 f., hier zit. nach juris, Rn 13; vgl. auch Ziff. 2.1.2 des Anhangs zur Altauto-V, wo Trockenlegung und Demontage ausdrücklich als Beispiele für eine - in Altautoannahmestellen nicht stattfindende - Behandlung angeführt werden).
  • BVerwG, 30.06.2008 - 5 B 198.07

    Die Beschwerde ist mit einer Rüge zur verfahrensfehlerhaften Ablehnung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2009 - 11 B 19.08
    Die in keiner Weise substantiierte Behauptung, eine - aus nicht einmal ansatzweise dargelegten Gründen tatsächlich nicht realisierte - Reparatur von mindestens 20 der aufgestapelten 24 Karossen wäre jedenfalls für ihn wirtschaftlich gewesen, muss deshalb als eine "ins Blaue hinein" aufgestellte Behauptung angesehen werden (vgl. nur BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss v. 9. Oktober 2007 - 2 BvR 1268/03, zit. nach juris, Rn 19; BVerwG, Beschluss v. 30. Juni 2008 - 5 B 198.07 -, zit. nach juris, Rn 5 m.w.N.; Beschluss v. 25. Januar 1988 - 7 CB 81.87 -, NJW 1988, 1746 f.; BGH, Beschluss v. 4. April 2006 - 4 StR 30/06 -, zit. nach juris, Rn 6; BFH, Beschluss v. 12. November 2004 - VII B 99/04 -, zit. nach juris, Rn 10), der schon deshalb nicht weiter nachzugehen war.
  • BVerwG, 14.12.2006 - 7 C 4.06

    Klärschlamm: Klärschlammkompost; Verwertung; Beendigung der Verwertung; Ende des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2009 - 11 B 19.08
    Das Ende der Abfalleigenschaft eines Stoffes setzt die Beendigung des Verwertungsverfahrens bei gleichzeitiger Erfüllung der sich aus dem Abfallrecht ergebenden Pflichten des Abfallbesitzers in Bezug auf die Ordnungsmäßigkeit der Verwertung (§ 5 Abs. 3 Krw-/AbfG) voraus; d. h. das Regime des Abfallrechts endet erst dann, wenn ein Auftreten abfalltypischer Gefahrenlagen aufgrund der Verwertung ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 7 C 4.06 -, BVerwGE 127, 250 ff., zitiert nach juris Rn 12 ff.).
  • BFH, 12.11.2004 - VII B 99/04

    Tarifierung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2009 - 11 B 19.08
    Die in keiner Weise substantiierte Behauptung, eine - aus nicht einmal ansatzweise dargelegten Gründen tatsächlich nicht realisierte - Reparatur von mindestens 20 der aufgestapelten 24 Karossen wäre jedenfalls für ihn wirtschaftlich gewesen, muss deshalb als eine "ins Blaue hinein" aufgestellte Behauptung angesehen werden (vgl. nur BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss v. 9. Oktober 2007 - 2 BvR 1268/03, zit. nach juris, Rn 19; BVerwG, Beschluss v. 30. Juni 2008 - 5 B 198.07 -, zit. nach juris, Rn 5 m.w.N.; Beschluss v. 25. Januar 1988 - 7 CB 81.87 -, NJW 1988, 1746 f.; BGH, Beschluss v. 4. April 2006 - 4 StR 30/06 -, zit. nach juris, Rn 6; BFH, Beschluss v. 12. November 2004 - VII B 99/04 -, zit. nach juris, Rn 10), der schon deshalb nicht weiter nachzugehen war.
  • BVerwG, 25.01.1988 - 7 CB 81.87

    Darlegungslast - Beweisantrag - Mangelnde Substantiierung - Entkräftete

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2009 - 11 B 19.08
    Die in keiner Weise substantiierte Behauptung, eine - aus nicht einmal ansatzweise dargelegten Gründen tatsächlich nicht realisierte - Reparatur von mindestens 20 der aufgestapelten 24 Karossen wäre jedenfalls für ihn wirtschaftlich gewesen, muss deshalb als eine "ins Blaue hinein" aufgestellte Behauptung angesehen werden (vgl. nur BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss v. 9. Oktober 2007 - 2 BvR 1268/03, zit. nach juris, Rn 19; BVerwG, Beschluss v. 30. Juni 2008 - 5 B 198.07 -, zit. nach juris, Rn 5 m.w.N.; Beschluss v. 25. Januar 1988 - 7 CB 81.87 -, NJW 1988, 1746 f.; BGH, Beschluss v. 4. April 2006 - 4 StR 30/06 -, zit. nach juris, Rn 6; BFH, Beschluss v. 12. November 2004 - VII B 99/04 -, zit. nach juris, Rn 10), der schon deshalb nicht weiter nachzugehen war.
  • BGH, 04.04.2006 - 4 StR 30/06

    Abgrenzung von Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag (Antrag auf Einholung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2009 - 11 B 19.08
    Die in keiner Weise substantiierte Behauptung, eine - aus nicht einmal ansatzweise dargelegten Gründen tatsächlich nicht realisierte - Reparatur von mindestens 20 der aufgestapelten 24 Karossen wäre jedenfalls für ihn wirtschaftlich gewesen, muss deshalb als eine "ins Blaue hinein" aufgestellte Behauptung angesehen werden (vgl. nur BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss v. 9. Oktober 2007 - 2 BvR 1268/03, zit. nach juris, Rn 19; BVerwG, Beschluss v. 30. Juni 2008 - 5 B 198.07 -, zit. nach juris, Rn 5 m.w.N.; Beschluss v. 25. Januar 1988 - 7 CB 81.87 -, NJW 1988, 1746 f.; BGH, Beschluss v. 4. April 2006 - 4 StR 30/06 -, zit. nach juris, Rn 6; BFH, Beschluss v. 12. November 2004 - VII B 99/04 -, zit. nach juris, Rn 10), der schon deshalb nicht weiter nachzugehen war.
  • BVerfG, 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2009 - 11 B 19.08
    Die in keiner Weise substantiierte Behauptung, eine - aus nicht einmal ansatzweise dargelegten Gründen tatsächlich nicht realisierte - Reparatur von mindestens 20 der aufgestapelten 24 Karossen wäre jedenfalls für ihn wirtschaftlich gewesen, muss deshalb als eine "ins Blaue hinein" aufgestellte Behauptung angesehen werden (vgl. nur BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss v. 9. Oktober 2007 - 2 BvR 1268/03, zit. nach juris, Rn 19; BVerwG, Beschluss v. 30. Juni 2008 - 5 B 198.07 -, zit. nach juris, Rn 5 m.w.N.; Beschluss v. 25. Januar 1988 - 7 CB 81.87 -, NJW 1988, 1746 f.; BGH, Beschluss v. 4. April 2006 - 4 StR 30/06 -, zit. nach juris, Rn 6; BFH, Beschluss v. 12. November 2004 - VII B 99/04 -, zit. nach juris, Rn 10), der schon deshalb nicht weiter nachzugehen war.
  • VGH Bayern, 18.10.1993 - 24 B 93.22
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2009 - 11 B 19.08
    Die Festsetzung einer Verwaltungsgebühr für eine belastende Amtshandlung setzt zwar voraus, dass die Amtshandlung ihrerseits rechtmäßig ist oder zumindest mit Rechtsmitteln nicht mehr angefochten werden kann (vgl. z. B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. November 2007 - 9 A 4822/05 -, zitiert nach juris, Rn. 18 f.; für das bayerische Landesrecht einschränkend bei in der Hauptsache erledigten Grundverfügungen: BayVGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2008 - 11 ZB 08.1047 -, zitiert nach juris, Rn. 17; vom 18. Oktober 1993 - 24 B 93.22 - NVwZ-RR 1994, 548, 549; und vom 27. November 1995 - 20 B 93.866 -, NVwZ-RR 1997, 23 f.).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 7 C 31.97

    Abfallbegriff; Dauer der Abfalleigenschaft; Entledigung; Verwertung;

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2002 - 7 LA 36/02

    Abfall; Autowrack; Entledigungswille; neuer Verwendungszweck; Oldtimer

  • OVG Brandenburg, 19.02.2003 - 2 D 24/02

    Normenkontrollverfahren; Gebührenpflichtige Amtshandlung; Interesse des

  • VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 93.866

    "zusammengestellter" Abfall - § 43 Abs. 2 VwVfG, Erledigung kraft behördlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2007 - 9 A 4822/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Fristsetzung zur Teilnahme an Aufbauseminar

  • VGH Bayern, 09.06.2008 - 11 ZB 08.1047

    Darlegung von Berufungszulassungsgründen

  • VG Cottbus, 07.07.2020 - 3 L 140/20
    In dieser Fiktion des Entledigungswillens liegt sowohl eine Erweiterung als auch zugleich eine Verobjektivierung des subjektiven Abfallbegriffs (Beschlüsse der Kammer vom 22. Januar 2019 - 3 L 698/18 -, und vom 11. Juli 2016 - 3 L 1/16 - vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2014 - OVG 11 N 3.11 - und Urteil vom 5. Februar 2009 - OVG 11 B 19.08 -).

    Für die Abfalleigenschaft spricht ferner auch, dass neben den witterungsbedingt eingetretenen Substanzschäden zumindest zwei der Fahrzeuge (VW Polo, Renault Clio) sichtbar beschädigt sind, indem eine Fensterscheibe, ein Türgriff und ein Rückspiegel fehlen, die Karosserie beschädigt oder der Auspuff korrodiert ist (vgl. zu alledem OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05. Februar 2009 - OVG 11 B 19.08 - juris Rn. 37).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11

    Verwaltungsgebühr; Untersagung von Sportwettvermittlung und darauf bezogene

    b) Im Bereich der Eingriffsverwaltung erfordert die Veranlassung in diesem Sinne allerdings grundsätzlich, dass der veranlasste Eingriffsakt als solcher rechtmäßig ist, d.h. auf eine dem Gesetzesvorbehalt genügende Ermächtigungsgrundlage zurückgeführt werden kann, deren Voraussetzungen vorliegen und deren Anforderungen an die Rechtsfolge genügt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Februar 2009 - OVG 11 B 19.08 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 14.11.2019 - 20 ZB 19.1010

    Abfallrechtliche Anordnung der Entfernung und Verwertung eines Autos

    Für das Vorliegen einer hinreichend konkreten Wiederherstellungsabsicht bezüglich der ursprünglichen Zweckbestimmung oder des Bestehens eines neuen Verwendungszwecks trifft den Pflichtigen ebenso eine Darlegungspflicht (BayVGH, B.v. 13.3.2013 - 20 ZB 13.8 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 14.5.2013 - 20 CS 13.768 - juris Rn. 16; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 24.8.2009 - 8 A 10623/09 - juris Rn. 11) wie für die Wirtschaftlichkeit einer Reparatur (OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 5.2.2009 - OVG 11 B 19.08 - juris Rn. 38).
  • VG Berlin, 07.10.2010 - 35 A 224.08

    Rechtmäßigkeit festgesetzter Verwaltungsgebühr anlässlich der gegen einen

    Die Festsetzung einer Verwaltungsgebühr für eine belastende Amtshandlung setzt voraus, dass die Amtshandlung ihrerseits rechtmäßig ist oder zumindest mit Rechtsmitteln nicht mehr angefochten werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Februar 2009 - OVG 11 B 19.08 -, juris, Rn. 32 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 02.04.2020 - 3 L 559/19
    Für die Beurteilung der Zweckbestimmung ist nach § 3 Abs. 3 S. 2 KrWG die Auffassung des Erzeugers oder Besitzers unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zugrunde zu legen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 11 N 3.11 -, und Urteil vom 5. Februar 2009 - 11 B 19.08 - Beschluss der Kammer vom 22. Januar 2019 - 3 L 698/18 - S. 3 f. d. Entscheidungsabdrucks m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 11 S 89.16

    Prüfungsumfang bei begehrter Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen

    Eine solche Konstellation lag dem von der Antragstellerin zitierten Senatsurteil vom 5. Februar 2009 - 11 B 19.08 - zu Grunde, weil sich dort die Sachentscheidung erledigt hatte und nur noch die Gebührenforderungen rechtshängig geblieben waren (Rn. 20, 32, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2011 - 11 S 24.11

    Abfallbeseitigung; Transportgenehmigung; Gebührenforderung bei Ablehnung der

    Unzutreffend ist allerdings die Annahme der Antragstellerin, das Verwaltungsgericht habe bei der weiteren Prüfung der Sachentscheidung, d.h. der Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Transportgenehmigung, berücksichtigen müssen, dass die Festsetzung der Verwaltungsgebühr für eine belastende Amtshandlung voraussetze, dass diese ihrerseits rechtmäßig oder zumindest unanfechtbar sein müsse, wie der Senat mit Urteil vom 8. Juli 2010 - OVG 11 B 19.08 - entschieden habe.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2011 - 2 S 31.11

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

    Die nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO entfallende aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Festsetzung einer Verwaltungsgebühr in Ziffer 3 der Ordnungsverfügung vom 1. Dezember 2010 ist gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO anzuordnen, weil an deren Rechtmäßigkeit aus den genannten Gründen ernstliche Zweifel bestehen (vgl. zur Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsgebühr: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Februar 2009 - OVG 11 B 19.08 -, juris Rn. 32).
  • VG Frankfurt/Oder, 22.07.2013 - 6 K 734/09

    Immissionsschutzrecht

    Im Gegensatz zu dem nunmehrigen § 9 GebGBbg n. F. konnte nach der hier maßgeblichen Vorläuferregelung des § 10 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg vom 18. Oktober 1991 (GVBl. I S. 452) in der Fassung vom 17. Dezember 2003 (GVBl. I S. 298) - GebGBbg a. F. - kein Auslagenersatz für die Postzustellung verlangt werden (vgl. zur Rechtswidrigkeit der Auslagenerhebung für Postzustellungskosten: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05. Februar 2009 - OVG 11 B 19.08 - zitiert nach Juris, Rdnr. 53).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2011 - 2 S 30.10

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

    Die nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO entfallende aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Festsetzung einer Verwaltungsgebühr in Ziffer 3 der Ordnungsverfügung vom 1. Dezember 2010 ist gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO anzuordnen, weil an deren Rechtmäßigkeit aus den genannten Gründen ernstliche Zweifel bestehen (vgl. zur Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsgebühr: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Februar 2009 - OVG 11 B 19.08 -, juris Rn. 32).
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